Unsere Leistungen

In unserem ambulanten Pflegedienst setzen wir uns dafür ein, Angehörige zu entlasten und Patient:innen bestmöglich zu unterstützen. Unsere individuelle Pflege ist uns ein wichtiges Anliegen, um mehr Lebensqualität zu ermöglichen. Unser Ziel ist es, Ihnen in jeder Situation einfühlsam und kompetent zur Seite zu stehen. Daher bieten wir Ihnen ein vollumfängliches Leistungsportfolio – für ein selbstbestimmtes Leben ganz nach Ihren Bedürfnissen.


Je nach Ihrem persönlichen Bedarf werden die Leistungen von der Krankenkasse, privaten Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder dem Sozialamt übernommen. Gerne beraten wir Sie unverbindlich, kostenlos und verlässlich.



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Grundpflege (SGB 5)

Wir versorgen Sie optimal in Ihren eigenen vier Wänden und sind vollumfänglich für Sie da, sei es als Unterstützung bei der Körperpflege oder Bewältigung des Alltags.


Unterstützung bei der Körperpflege, z.B.:


  • Waschen, Baden
  • Mund- und Zahnhygiene
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden


Mobilisation, z.B.:


  • Lagewechsel im Bett
  • Mobilisation und Transfers (z.B. vom Bett in den Rollstuhl)

 

Ernährung, z.B.:

  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Flüssigkeitsversorgung


 



Seniorin und Pflegerin, Grundpflege



Behandlungspflege (SGB V)

Unsere Leistungen umfassen u.a. Verbandwechsel, Blutdruck- und Blutzuckerüberwachung, Injektionen sowie die Verabreichung von Medikation (sofern vom Arzt verordnet).


Hilfe bei medizinischer Behandlungspflege, z.B.:


  • Verabreichung von Medikamenten
  • Wundversorgung
  • Injektionen





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Hauswirtschaftliche Hilfe

Ambulant gepflegten Patienten steht neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung auch die zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistung nach §45b (125 € monatlich) zur Verfügung. Die Pflegekasse bietet diese Leistung an, um Pflegebedürftige weiter zu entlasten und ihnen zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen.


Unser engagiertes Team steht Ihnen zur Seite, um Ihnen im Alltag zu helfen. Von Reinigungsarbeiten bis hin zur Unterstützung bei Einkäufen - wir sind gerne für Sie da!


  • Reinigungsarbeiten (z.B. Putzen der Wohnung, Staubsaugen)
  • Wäschepflege (z.B. Waschen, Betten machen)
  • Einkaufshilfe (z.B. Unterstützung beim Einkauf von Lebensmitteln, Erledigung von Besorgungen)
  • Organisation des Haushalts (z.B. Entsorgung von Abfällen, Ordnung halten)
  • Begleitung zu Terminen (z.B. Unterstützung bei Arztbesuchen oder anderen Terminen außerhalb des Hauses)





Seniorin und Pflegerin, hauswirtschaftliche Hilfe

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Individuelle Beratung 

Wir vereinbaren gerne zeitnahe und kostenlose Termine mit Ihnen. So können wir gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Pflegebedürfnisse optimal erfüllt werden.


  • individuelle und vollumfängliche Beratung
  • schneller Termin
  • Hausbesuch


Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Pflegeeinstufung und führen Pflegeberatung (37.3 SGB XI) durch.





Senioren Beratung, individuelle Pflegeleistungen

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Hilfe bei der Pflegeeinstufung


Wir unterstützen Sie dabei, die richtige Pflegestufe zu ermitteln und zu beantragen. Dabei bieten eine persönlich zugeschnittene, zuverlässige Pflegeberatung für die ideale Versorgung:


  • Hilfe beim Antrag auf Pflegeeinstufung
  • Beurteilung des individuellen Pflegebedarfs
  • Unterstützung im Falle einer abgelehnten Pflegegrad-Anfrage
  • Bereitstellung von Informationen zu Finanzierungsoptionen in der Pflege


Pflegeberatung (§ 37.3 SGB XI)


Plegegeldempfänger, die zu Hause gepflegt werden, sind  ab Pflegegrad 2 verpflichtet Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Werden diese versäumt drohen Leistungskürzungen oder sogar die vollständige Einstellung der Zahlungen durch die Pflegekasse. Wir sind auch im Rahmen der Beratungseinsätze gerne für Sie da! Im Beratungsbesuch wird die Betreuungs- und Pflegesituation eingeschätzt sowie u.a. folgende Themen besprochen:


  • Bedarf von Hilfsmitteln für die Pflege (z.B. Rollator)
  • Tipps für typische Alltagssituationen
  • Techniken für Mobilisation

Unsere maßgeschneiderte und verlässliche Pflegeberatung ist darauf ausgerichtet, Ihnen eine optimale Versorgung zu gewährleisten.




Senior und Pflegerin, Pflegeberatung, Beratungseinsatz

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Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf 2-4 Beratungseinsätze pro Jahr:


  • Pflegegrad 1: 1x pro Halbjahr (nicht vorgeschrieben)
  • Pflegegrad 2-3: 1x pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4-5: 1x pro Vierteljahr


Die Kosten für den Beratungsbesuch werden dabei nach § 37.3 SGB XI von der Pflegekasse übernommen.
Quelle: www.pflege.de



 
 
 
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